Mai 27

Mit der Videoüberwachung kann heute ein Jeder sein Eigentum vor Dieben, Randalierern und Co. schützen. Immer öfters werden Videokameras auf privaten Grundstücken installiert, doch sollte man auch hierbei nicht die rechtliche Lage außer Acht lassen.

Die Videoüberwachung darf nur für das eigene Grundstück genutzt werden und die Kameras müssen so ausgerichtet sein, dass sie die Nachbargrundstücke nicht mit erfassen. Auf dem eigenen Grundstück kann man allerdings jeden noch so kleinen Winkel mit den Videokameras überwachen. In der Regel wird eine Fachfirma mit der Installation der Videoüberwachung beauftragt, die darauf achtet, dass die Privatsphäre der Nachbarn gewahrt bleibt. Mit der Videoüberwachung kann man sein persönliches Hausrecht wahrnehmen und auch diese Aufzeichnungen bei einem Einbruch zur Ermittlung der Täter verwenden.

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